Übernahme eines Festnetz-Vertrags – So geht’s

Sie möchten einen Festnetz-Vertrag übernehmen. Sind Sie dafür berechtigt? Was hat das für Konsequenzen? Woher bekommen Sie Ihre Anmeldedaten? In diesem Ratgeber erfahren Sie die nötigen Details. 

Geschätzte Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 14.05.2025

Bedingungen für eine Vertragsübernahme

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, in Trennung Lebende, Geschiedene und Erben sind berechtigt, einen bestehenden Festnetz-Vertrag weiterzuführen bzw. zu beenden. Wie Sie in einem Erbfall vorgehen, erfahren Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall

Bei einer Vertragsübernahme werden zusätzlich zu dem Anschluss folgende Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen: 

  • E-Mail-Adresse (@t-online.de und @magenta.de) samt Postfach
  • Inklusivnutzer
  • Einzelverbindungsnachweise
  • Leistung MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten

Zudem ist es erforderlich, dass der bisherige Vertragspartner sein Nutzungsrecht an Rufnummern aufgibt. Ausnahme: wenn der neue Vertragspartner ein Erbe ist.

Gehören Sie nicht zu dem genannten Personenkreis, haben jedoch die letzten 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt z. B. in einer Wohngemeinschaft gewohnt, dann können Sie im Rahmen eines neuen Vertrags die Rufnummer(n) und weitere Telekom Dienste übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Adresse dieselbe bleibt. 

Trifft auf Sie keiner der genannten Fälle zu, können Sie den Vertrag nicht übernehmen.

Vertragsübernahme durch zukünftigen Vertragspartner

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Übernahme durch die Änderung des Vertragspartners direkt online beauftragen. Nutzen Sie dafür unser Formular zur Änderung der Vertragsdaten für einen Festnetz-Vertrag und halten Sie die folgenden Dokumente bereit, die für Ihre Situation zutreffen:

  • Erweiterte Meldebescheinigung oder
  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. mit Anmelde-/Meldebescheinigung

Scheidet bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften ein Vertragspartner aus oder ist eine Übertragung des Vertrags auf den Ehe- oder Lebenspartner gewünscht, z. B. wegen Trennung, benötigen wir die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse für die Zusendung der Vertragsunterlagen und Rechnungen. Wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Zudem senden wir Ihnen neue Zugangsdaten zu.

Durch die Änderung der Vertragsdaten übernehmen Sie automatisch das Buchungskonto und offene Rechnungsposten sowie alle Vertragsinhalte wie z. B. Tarife, E-Mail-Adresse @t-online.de und @magenta.de, Mietgeräte, MagentaCLOUD etc. Auf Wunsch können Sie ein neues Buchungskonto erhalten (Angabe erfolgt im Formular). Der bisherige Vertragspartner erhält dann eine Schlussrechnung.

Aufgabe Nutzungsrecht des bisherigen Vertragspartners

Bei Auszug des bisherigen Vertragspartners ist das Nutzungsrecht an Rufnummern durch den bisherige Vertragspartner aufzugeben. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts.
Im Zuge der Änderung wird der InfoService gelöscht, auch endet die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen.

Sofern der bisherige Vertragspartner die E-Mail-Adresse (@t-online oder @magenta.de) weiternutzen oder löschen möchte, kann dies über unser Formular zur Übertragung, Löschung der E-Mail-Adresse/Postfach beauftragt werden.

Lesen Sie in unserer FAQ, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre E-Mails im E-Mail Center zu sichern.

Übernahme von Rufnummern

Auch die Übernahme von Rufnummern in Form eines neuen Vertrags können Sie direkt online beauftragen. Nutzen Sie dafür unser Formular für den Auftrag zur Rufnummernübernahme und stellen Sie die folgenden Dokumente bereit:

Mit der Rufnummernübernahme können Sie vorhandene Mietgeräte, Dienste und Optionen wie z. B. E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) weiternutzen, sofern der bisherige Vertragspartner das Nutzungsrecht dafür ebenfalls aufgibt.

Bei einer Kündigung dieser Dienste informieren wir den bisherigen Vertragspartner automatisch. 

Der bisherige Vertragspartner hat die Möglichkeit, die E-Mail-Adresse (@t-online.de und @magenta.de) und die MagentaCLOUD nach der Kündigung weiterzunutzen. Wie das geht, erklären wir Ihnen in unserer FAQ Telekom Dienste nach der Kündigung weiternutzen.