Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, in Trennung Lebende, Geschiedene und Erben sind berechtigt, einen bestehenden Festnetz-Vertrag weiterzuführen bzw. zu beenden. Wie Sie in einem Erbfall vorgehen, erfahren Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall.
Bei einer Vertragsübernahme werden zusätzlich zu dem Anschluss folgende Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen:
- E-Mail-Adresse (@t-online.de und @magenta.de) samt Postfach
- Inklusivnutzer
- Einzelverbindungsnachweise
- Leistung MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten
Zudem ist es erforderlich, dass der bisherige Vertragspartner sein Nutzungsrecht an Rufnummern aufgibt. Ausnahme: wenn der neue Vertragspartner ein Erbe ist.
Gehören Sie nicht zu dem genannten Personenkreis, haben jedoch die letzten 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt z. B. in einer Wohngemeinschaft gewohnt, dann können Sie im Rahmen eines neuen Vertrags die Rufnummer(n) und weitere Telekom Dienste übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Adresse dieselbe bleibt.
Trifft auf Sie keiner der genannten Fälle zu, können Sie den Vertrag nicht übernehmen.